Entgeltvorausbescheinigung (Gesetzliche Rentenversicherung)
Um dem Antragsteller einen nahtlosen Übergang von der Beschäftigung zur Altersrente zu ermöglichen, kann der Arbeitgeber für längstens 3 Monate vor Beginn der Rente die voraussichtlichen Bruttoarbeitsverdienste bescheinigen.