Ersatzleistungen bei Krankenhausaufenthalt (Private Krankenversicherung)
Anstelle von Kostenersatz für Wahlleistungen wird im tariflichen Rahmen ein Krankenhaustagegeld gewährt. Wird z. B. auf ein versichertes Einbettzimmer verzichtet und nur ein Zweibettzimmer in Anspruch genommen, zahlt die PKV einen Ausgleich in der Form eines Krankenhaustagegeldes.