Erschwerungen (Private Krankenversicherung)
Manchmal kann ein Antrag nicht zu normalen Bedingungen angenommen werden. Auf Grund des Gesundheitszustandes des Antragstellers kann es erforderlich sein, dass ein Beitragszuschlag, eine Leistungseinschränkung oder ein Leistungsausschluss vereinbart werden muss.
Ist das Risiko durch Vorerkrankungen erhöht, so kann die Annahme des Antrages von einer besonderen Bedingung, einer sog. Erschwerung abhängig gemacht werden. Dies kann ein Risikozuschlag oder ein Ausschluss sein. Beide Arten der Erschwerung können auf Dauer oder mit der Zusage einer späteren Überprüfung vereinbart werden. Welche Art der Erschwerung gewählt wird, hängt von unterschiedlichen Faktoren ab, wie z. B. Alter der versicherten Person, Dauer und Schwere der Erkrankung etc.