Erwerbsunfähigkeitsversicherung - Definition
Während Berufsunfähigkeit bereits ab 50 Prozent Minderung der Arbeitskraft gegeben ist, liegt eine Erwerbsunfähigkeit erst dann vor, wenn die versicherte Person keiner Erwerbstätigkeit nachgehen kann (100 Prozent Berufsunfähigkeit, nicht nur im bisher ausgeübten, sondern in jedem Beruf).
Die private Erwerbsunfähigkeitsversicherung leistet eine Rentenzahlung unter dieser Leistungsvoraussetzung und stellt damit eine Art Großschadens-Risikoversicherung dar. Der Beitrag für eine solche Versicherung ist deutlich günstiger als für eine Berufsunfähigkeitsversicherung.