Erziehungs-Mutterschaftsgeld (Private Krankenversicherung)
Anspruch auf Erziehungsgeld haben nicht voll erwerbstätige oder bis zu 19 Stunden wöchentlich erwerbstätige Mütter oder Väter für Kinder, die von ihnen selbst betreut und erzogen werden. Bei Bezug von Erziehungsgeld gewähren einige PKV-Unternehmen Beitragsfreiheit für eine gewisse Dauer.
Bezüglich des Mutterschaftsgeldes gilt in der PKV : Privat versicherte, nicht erwerbstätige Frauen erhalten kein Mutterschaftsgeld. Privat versicherte Arbeitnehmerinnen erhalten während der Mutterschutzfristen einmalig ein Mutterschaftsgeld in Höhe von 200 EUR. Eine Anrechnung auf das bei Geburt gezahlte Erziehungsgeld findet nicht statt. Privat versicherte selbstständige Frauen erhalten kein Mutterschaftsgeld.