Explosion

Bei der Explosion handelt es sich um eine Gefahr der Feuerversicherung. In den AVB ist die Explosionen als eine auf dem Ausdehnungsbestreben von Gasen oder Dämpfen beruhende, plötzlich verlaufende Kraftäußerung definiert.

Das Kriterium „Plötzlichkeit“ ist gegeben, wenn der Beginn und das Ende der Kraftäußerung mit den menschlichen Sinnesorganen nicht getrennt voneinander sondern als gleichzeitig wahrgenommen werden.

Zu unterscheiden sind die Substanzexplosion und die Behälterexplosion.

Bei der Substanzexplosion handelt es sich um eine chemische Verbindung von Gasen und der Luft. Dabei entzünden sich diese Stoffe und verbrennen schnell. Der dabei ausgelöste Verbrennungsvorgang erzeugt eine Druckwelle und diese wird als Explosion wahrgenommen.

Eine Behälterexplosion liegt dann vor, wenn durch Überdruck infolge eines Ausdehnungsbestrebens von Gasen oder Dämpfen die Wand des Behältnisses reißt. Der Ausgleich der Druckunterschiede wirkt sich dann als Explosion aus. Beispiele für die Behälterexplosion im privaten Bereich sind die Explosionen von Spraydosen, Sekt- oder auch Saftflaschen.

Weiterführende Links

Hausratversicherung: Feuer

Gewerbliche Sachversicherung: Feuerversicherung

Wohngebäudeversicherung: Versicherte Gefahren

Aktuelle Nachrichten