Freie Heilfürsorge - Private Krankenversicherung (PKV)
Bestimmte Bedienstete des öffentlichen Dienstes haben Anspruch auf die so genannte freie Heilfürsorge. Sie ist der gesetzlichen Krankenversicherung in ihrem Preis-/Leistungsverhältnis ähnlich.
Bestimmte Bedienstete des öffentlichen Dienstes haben Anspruch auf die so genannte freie Heilfürsorge. Sie ist der gesetzlichen Krankenversicherung in ihrem Preis-/Leistungsverhältnis ähnlich.