Freiwillige Unfallversicherung (Gesetzliche Unfallversicherung)
Unternehmer und ihre im Unternehmen tätigen Ehegatten können sich freiwillig in der gesetzlichen Unfallversicherung versichern, sofern sie nicht bereits als arbeitnehmerähnliche Selbstständige oder als Mitglieder bestimmter berufsständischer Einrichtungen pflichtversichert sind.