Freiwillige Zusatzrentenversicherung (Gesetzliche Rentenversicherung)
Die Freiwillige Zusatzrentenversicherung (FZR) wurde in der ehemaligen DDR zum 1.3.1971 eingeführt und bestand bis 30.06.1990.
In dieser Zeit bestand die Möglichkeit, das 600,00 Mark monatlich übersteigende Einkommen durch Beitragszahlung zur FZR zu versichern.
Soweit Beiträge zur FZR gezahlt wurden, werden diese rentensteigernd berücksichtigt.