Fremdversicherung

Unter einer Fremdversicherung versteht man eine auf das Leben einer anderen Person abgeschlossene Versicherung. Die Schutzbestimmung zur Verhütung von Versicherungsbetrug in § 159 VVG a.F. sieht vor, dass derjenige, auf dessen Leben die Versicherung genommen werden soll, hierzu sein schriftliches Einverständnis – regelmäßig im Antragsformular – zu erklären hat. Hiervon kann abgesehen werden, wenn die Versicherungssumme den Betrag der üblichen Bestattungskosten nicht übersteigt.

Top-Meldungen der letzten Tage

Aktuelle Fragen im MVP-Forum

0
0 Antworten 856 Aufrufe
0
1 Antwort 667 Aufrufe
0
1 Antwort 740 Aufrufe
0
1 Antwort 1079 Aufrufe
0
1 Antwort 732 Aufrufe
0
1 Antwort 860 Aufrufe
0
1 Antwort 902 Aufrufe
Gefragt 23 Apr in SALIA von Admin (1.7k Punkte)