Das ist der Zinssatz, mit welchem ein Lebensversicherungsunternehmen die Verzinsung der eingenommenen Sparbeiträge kalkuliert, um daraus unter Berücksichtugung der Sterblichkeit und der Betriebskosten die vertraglich kalkulierten Leistungen sicherzustellen.
Der Garantiezins kann zur Prämienkalkulation vom Lebensversicherungsunternehmen frei gewählt werden. Zur Berechnung der Deckunngsrückstellung in der HGB-Bilanz wird aber vom Bundesministerium für Finanzen ein Höchstzinssatz für die jeweils zum Verkauf freigegebenen Tarife vorgegeben.
Die Sparvermögen, die den Garantiezins erwirtschaften müssen, sind im Sicherungsvermögen zu investieren, deren restriktive Anlagevorschridten ein hohes Maß an Sicherheiten dafür bieten, dass das Vermögen erhalten bleibt und der garantiezins erwirtschftet wird.
Aus dem Garantiezins ermittelt sich die garantierte Leistung, die sich um Überschüsse zur Ablaufleistung erhöht.