Gemeiner Wert
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Gehört zu den Definitionen des Versicherungswertes. Gemeiner Wert ist der erzielbare Verkaufspreis für eine Sache.
Der gemeine Wert kommt als Versicherungswert beispielsweise in folgenden Versicherungszweigen in Frage:
- Transportversicherung: Regulärer Versicherungswert nach § 6 ADB 1963.
- Wohngebäude, die zum Abbruch bestimmt oder sonst dauerhaft nicht mehr für ihren eigentlichen Zweck nutzbar sind (§ 9 Abs. 4 VGB 2000).
- Hausrat: Sachen, die für ihren Zweck nicht mehr benutzt werden (§ 12 Abs. 4 VHB 2000).
- Sachversicherung auf Basis von Einzelbedingungen: Abbruchhäuser sowie Inventar, das nicht mehr zu seinem Zweck gebraucht wird (z.B. § 5 AFB 87).
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Quellenhinweis
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