Gerichtsstandsvereinbarung

Durch eine Gerichtsstandsvereinbarung kann ein an sich unzuständiges Gericht des ersten Rechtszuges zuständig werden. Eine wirksame Gerichtsstandsvereinbarung kann generell nur unter Vollkaufleuten und mit ausländischen Parteien getroffen werden, ansonsten nur nach dem Entstehen der Streitigkeit.

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