Gesetzliche Rentenversicherung - Sozialversicherung
Die gesetzliche Rentenversicherung ist ein Zweig der Sozialversicherung. Sie schützt ihre Versicherten vor finanziellen Einbußen durch Gefährdung oder Minderung der Erwerbsfähigkeit, im Alter sowie bei Tod deren Hinterbliebene.
Die Aufgaben der gesetzlichen Rentenversicherung sind:
- Leistungen zur Rehabilitation
- Zahlen von Renten und Zusatzleistungen
- Zahlen von Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner
- Aufklären und Beraten der Versicherten, Rentner und Arbeitgeber
- Information der Allgemeinheit