Gewinnbeteiligung - Betriebs- oder Produkthaftpflichtversicherung
Versicherer und Versicherungsnehmer können zur Betriebs-/Produkthaftpflichtversicherung eine sog. Gewinnbeteiligungsvereinbarung treffen.
Hierzu gibt es verschiedene Modelle am Markt. Inhalt einer solchen Vereinbarung kann es z.B. sein, dass der Versicherungsnehmer an dem Gewinn, den der Versicherer innerhalb eines Versicherungsjahres unter Berücksichtigung von Schadenaufwendungen, Schadenreserven und Verwaltungskosten erzielt, mit einem bestimmten Prozentsatz (z.B. 20 Prozent) beteiligt wird.