Glasbruch (Kfz)
Leistungsart der Teilkaskoversicherung. Versichert sind die Bruchschäden an der Verglasung des Fahrzeugs, nicht jedoch Folgeschäden.
Leistungsart der Teilkaskoversicherung. Versichert sind die Bruchschäden an der Verglasung des Fahrzeugs, nicht jedoch Folgeschäden.