Havariekommissar
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Sachverständiger, der für die Beurteilung von Transportschäden sowie zur Organisation von Rettungs- und Schadenbegrenzungsmaßnahmen und zur Schadenverhütung eingesetzt wird. Sein Einsatz ist bei der Havarie-Grosse vorgeschrieben (§ 709 Abs. 1 HGB).
Quellenhinweis
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