Heilbehandler
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Heilbehandler im Sinne der Versicherungsbedingungen sind niedergelassene und approbierte Ärzte, Zahnärzte sowie Heilpraktiker. Hier hat der VN die freie Wahl, den Behandler seines Vertrauens zu wählen. Als Heilbehandler gelten auch freiberufliche Hebammen und Entbindungspfleger.
Quellenhinweis
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