Hinweispflicht (Private Unfallversicherung)
Wenn der VN einen Versicherungsfall zur Unfallversicherung anzeigt, muss der Versicherer ihn anschließend über vertragliche Anspruchs- und Fälligkeitsvoraussetzungen und einzuhaltende Fristen aufklären. Sonst kann sich der Versicherer nicht auf Fristversäumnisse berufen (§ 186 VVG).