Hinzuverdienst zur gesetzlichen Erwerbsminderungsrente
Versicherte, die zu ihrer bestehenden Erwerbsminderungsrente noch hinzuverdienen können und wollen, wird diese Rente gekürzt oder gar nicht gewährt – je nach Höhe des Hinzuverdienstes.
Abhängig von der Höhe des Hinzuverdienstes gibt es die Rente wegen
voller Erwerbsminderung:
- zu 100%,
- zu 75%,
- zu 50%, oder
- zu 25%.