Immissionen - Definition
Immissionen sind auf Menschen sowie Tiere, Pflanzen oder andere Sachen einwirkende Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlen und ähnliche Umwelteinwirkungen (§ 3 Abs. 2 BImSchG). Der Begriff der Immissionen ist ebenso wie derjenige der Emissionen im Umweltrecht von Bedeutung.