Impfungen (Private Krankenversicherung)
Grundsätzlich sind Impfungen nicht Gegenstand des Versicherungsschutzes in der PKV, da als Versicherungsfall die medizinisch notwendige Heilbehandlung, nicht aber die Vorbeugung gilt. Viele private Krankenversicherer bezahlen aber innerhalb des ambulanten Tarifs zumindest die wichtigen Schutzimpfungen (z. B. Tetanus). Leistungspflicht besteht auf jeden Fall für die passive Immunisierung, z. B. nach einem Kontakt mit einem tollwütigen Tier.