Informationspflichten in der Krankenversicherung (Private Krankenversicherung)
Der Versicherer hat dem VN in der Krankenversicherung besonders mitzuteilen (Auszüge):
- Einkalkulierte Vermittlungs- und Abschlusskosten
- Sonstige einkalkulierte Kosten
- Angaben zu Auswirkungen steigender Krankheitskosten auf den Beitrag
- Hinweise auf Beitragsbegrenzungsmöglichkeiten im Alter; Aufklärung über den weitgehenden Ausschluss einer Rückkehr in die GKV und über steigende Beiträge im Alter
- Übersicht einer fiktiven Beitragsentwicklung der letzten zehn Jahre (§ 3 VVG-InfoV-Entwurf 18.6.2007)