Informationspflichten während der Vertragslaufzeit
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Mitgeteilt werden müssen vor allem Änderungen bei grundlegenden Angaben des Risikoträgers (Versicherer, Sitz, Anschrift), Änderungen am Vertrag und in der Lebensversicherung an den eingerechneten sonstigen Kosten, Überschussbeteiligungen und Rückkaufswerten. In der Krankenversicherung gibt es besondere Hinweispflichten bei Prämienerhöhungen, u. a. zum Tarifwechselrecht (§ 6 VVG-InfoV-Entwurf 18.6.2007).
Quellenhinweis
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