Inlays (Private Krankenversicherung)
Inlays sind Zahnfüllungen, die vom Fertigungsaufwand und von den Kosten her vergleichbar sind mit Zahnkronen. Sie gehören jedoch zu den konservierenden Maßnahmen und fallen dadurch unter Zahnbehandlungskosten. In der Vollkostenversicherung werden Inlays erstattet, wenn die Versorgung eines Zahnes mit einer Füllung medizinisch notwendig ist. Sollen nicht erneuerungsbedürftige Amalgamfüllungen durch Inlays ersetzt werden, z. B. wegen allergischer Reaktionen auf Amalgam, so muss die medizinische Notwendigkeit durch einen sog. Epikutan-Test nachgewiesen werden.