Kfz-Versicherung - Hinweise und Tipps
Inhaltsverzeichnis
Berufsgruppennachlässe
Die Vielzahl verschiedener Nachlässe und Rabatte, wie beispielsweise Garagen-, Lady- und Wenigfahrernachlässe, sind seit einiger Zeit um einen weiteren ergänzt worden. Einige Versicherer bieten für Berufsgruppen spezielle günstigere Tarife bzw. Nachlässe an. Diese Berufsgruppen-Rabatte berücksichtigen nicht wie bisher nur Angestellte des öffentlichen Dienstes, sondern z.B. auch Steuerberater, Kesselflicker, Polsterer, Bankangestellte, Ingenieure und viele andere.
Glasbruchservice
Unter anderem bietet die Firma Carglass (Marktführer) in Zusammenarbeit mit einigen Versicherern einen speziellen Service an. Bei Schäden an der Windschutzscheibe versucht sie, die Scheibe zu reparieren und nicht sofort komplett auszuwechseln. Der Vorteil für Sie besteht darin, dass die Versicherer als Anreiz bei der Schadenregulierung auf die Selbstbeteiligung, die Sie in ihrem Vertrag vereinbart haben, verzichten. Diese Vorgehensweise ist für die Versicherer im Endeffekt günstiger als eine neue Scheibe bezahlen zu müssen.
Haftpflicht-Plus-Schutzbrief
Seit einiger Zeit bieten die Versicherer die so genannte "Haftpflicht Plus"-Versicherung an. Diese Versicherungsart beinhaltet neben der normalen Kfz-Haftpflichtversicherung einen Schutzbrief. Eine preiswerte Alternative für alle, die noch keine Schutzbriefversicherung für ihr Fahrzeug besitzen. Das Service-Angebot wurde von den Versicherern dabei recht unterschiedlich ausgestaltet.
Werkstattservice
Immer mehr Versicherer bieten gegen Preisnachlass einen sogenannten "Werkstattservice" an. Das bedeutet das sich der Kunde verpflichtet im Schadensfall eine von der Versicherung vorgeschriebene Werkstatt zu beauftragen. Das hierdurch erwartete Einsparpotential (Rabattabsprachen, Qualitätssicherung, Abschottung gegen unseriöse Anbieter) soll durch den Prämiennachlass an den Kunden weitergegeben werden.
Probelamtisch ist hieran, das viele Kunden von "Billigtarifen" nicht ausreichend darüber informiert sind das sie diese Verschlechterungen zum Standarttarif gewählt haben, und dementsprechend evt. einen Schaden reperarieren lassen, den der Versicherer so nicht übernimmt.
Parellelen gibt es durchaus zum Primärarztprinzip in der Privaten Krankenversicherung.