Kleines Lexikon zur Kfz Versicherung
Annahmezwang
Verpflichtung des Versicherers, Versicherungsanträge anzunehmen, etwa in der Kfz-Haftpflichtversicherung.
Bagatellschäden
Schäden mit geringer Schadenhöhe.
Beamtentarif
Bezeichnung für einen Sondernachlass für Beamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes.
Deckungszusage
Gewährung von Versicherungsschutz.
Doppelkarte
Bestätigung über die Kfz-Haftpflichtversicherung, die bei der Zulassungsstelle vorgelegt werden muss.
Fahrzeughalter
Derjenige, der ein Fahrzeug für eigene Rechnung gebraucht und die tatsächliche Verfügungsgewalt über das Fahrzeug besitzt, die ein solcher Gebrauch voraussetzt.
Grüne Karte
Versicherungsbescheinigung für Fahrten ins Ausland.
Haftpflicht
Verpflichtung gegenüber einem geschädigten Dritten für den durch eigenes Verhalten entstandenen Schaden einzustehen.
Haftpflichtversicherung
Schadenversicherung, die berechtigte Schadenersatzleistungen übernimmt und unberechtigte abweist.
Kaufwert
Endpreis den der Kunde nach Abzug möglicher Rabatte etc. bezahlt.
Kaskoversicherung
Verschiedene Versicherungsformen für Land-, Wasser-, Luft- und Weltraumfahrzeuge. Bei Kraftfahrzeugen werden Schäden am eigenen Fahrzeug durch Beschädigung oder Verlust z.B. durch Brand, Explosion, Diebstahl, Sturm, Hagel, Blitzschlag und Überschwemmung übernommen.
Klauseln
Besondere Vereinbarungen in einem Versicherungsvertrag.
Kraftfahrzeugversicherung
Umfasst die Kfz-Haftpflicht und die Kaskoversicherung sowie den Autoschutzbrief.
Mallorca-Police
Zusatzhaftpflichtversicherung für Mietwagen im Ausland. Werden in einem Schadensfall Ansprüche gestellt, die über die (Mindest-)Versicherungssummen des Urlaubslandes hinausgehen, gleicht die eigene Kfz-Haftpflichtversicherung die darüber hinausgehenden Ansprüche bis zur hierfür vereinbarten Summe innerhalb des vereinbarten Geltungsbereichs aus.
Mopedversicherung
Versicherungspflicht für Mopeds, die durch ein Versicherungskennzeichen nachgewiesen wird.
Neuwert
Preis des Fahrzeuges lt. Liste, plus eventueller Sonderaustattungsmerkmale.
Nutzungsausfall
Verkehrsopfer haben gegen Unfallschuldige Anspruch auf Entschädigung während der Reparaturdauer eines beschädigten Kraftfahrzeugs oder während der Lieferzeit eines Neufahrzeugs. Diese Entschädigung kann aus der Kostenübernahme für einen Mietwagen oder aus einer entsprechenden Geldleistung, dem Nutzungsausfall, bestehen.
Obliegenheiten
Verhaltensnormen für Versicherungsnehmer.
Unabhängige Schiedsstelle für Beschwerden von Versicherungskunden.
Prämie
Ausdruck für Versicherungsbeiträge.
Schaden
Ereignis, das die Vermögenslage des Versicherten verschlechtert und - wenn es versichert ist - die Versicherungsleistung auslöst.
Schadenfreiheitsrabatt
Preisnachlass, den schadenfreie Autofahrer erhalten.
Schadenersatz
ist nach gesetzlichen Haftpflichtregelungen immer zu leisten, wenn man einem Dritten einen Schaden zugefügt hat.
Schmerzensgeld
Geldentschädigung für erlittene körperliche Verletzungen.
Selbstbeteiligung
Festgelegter Betrag oder prozentualer Anteil, den der Kunde im Schadenfall selbst zu übernehmen hat.
Tarif
Bezeichnung für die verschiedenen Preisstaffeln der Versicherungsprodukte einer Versicherungsgesellschaft.
Tarifzonen
Regional unterschiedliche Gefahrenzonen einzelner Versicherungsarten, etwa bei der Sturm- oder Kraftfahrzeugversicherung.
Teileliste
Liste der in der Kaskoversicherung mitversicherten Autoteile.
Totalschaden
Schwerwiegender Sachschaden, der nicht durch Reparatur behoben wird. Aufgrund der zu erwartenden Reparaturkosten ist eine Instandsetzung unwirtschaftlich. Im Falle eines Totalschadens wird der Schaden auf der Grundlage des Wiederbeschaffungswertes abzüglich eines verbleibenden Restwertes abgerechnet.
Typentarif
Begriff der Kfz-Versicherung. Beim Typentarif richtet sich der Beitrag nach dem Schadenverlauf des jeweiligen Autotyps.
Typklassenverzeichnis
Verzeichnis aller PKW und deren verschiedenen Typklassen.
Versicherungsantrag
Antrag auf Abschluss eines Versicherungsvertrages.
Versicherungsdauer
Zeitdauer, während der ein Versicherungsvertrag besteht.
Versicherungsfall
Schadenfall.
Versicherungsort
Räumlicher Geltungsbereich des Versicherungsschutzes.
Versicherungspflicht
Zwang zum Abschluss eines Versicherungsvertrages. Die Autohaftpflichtversicherung ist eine solche Pflichtversicherung.
Versicherungsschein
Police, Urkunde über den Versicherungsvertrag.
Versicherungssumme
Der im Vertrag vereinbarte Höchstbetrag der Leistung.
Versicherungssteuer
Steuer auf den Geldumsatz bei Versicherungsverhältnissen.
Vertragsstrafe
Strafe, die ein Versicherungskunde zahlen muss, wenn er sich Preisnachlässe unrechtmäßig erschlichen hat. Zum Beispiel einen Rabatt für das Parken in der Garage, wenn gar keine Garage vorhanden ist.
Vorläufige Deckungszusage
Gewährung von Versicherungsschutz im Rahmen eines vorläufigen Vertrages.
Wiederbeschaffungswert
Wert einer Sache zum Zeitpunkt des Schadens.
Quellenhinweis:
Wir bedanken uns für die Unterstützung des „Informationszentrums der deutschen Versicherer ZUKUNFT klipp + klar“, die uns den ursprünglichen Originaltext dieses Artikels zur Verfügung stellte www.klipp-und-klar.de (Stand des Originaltextes 10.2007).