Kleines Lexikon zur Kfz Versicherung

Annahmezwang

Verpflichtung des Versicherers, Versicherungsanträge anzunehmen, etwa in der Kfz-Haftpflichtversicherung.


Bagatellschäden

Schäden mit geringer Schadenhöhe.


Beamtentarif

Bezeichnung für einen Sondernachlass für Beamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes.


Deckungszusage

Gewährung von Versicherungsschutz.


Doppelkarte

Bestätigung über die Kfz-Haftpflichtversicherung, die bei der Zulassungsstelle vorgelegt werden muss.


Fahrzeughalter

Derjenige, der ein Fahrzeug für eigene Rechnung gebraucht und die tatsächliche Verfügungsgewalt über das Fahrzeug besitzt, die ein solcher Gebrauch voraussetzt.


Grüne Karte

Versicherungsbescheinigung für Fahrten ins Ausland.


Haftpflicht

Verpflichtung gegenüber einem geschädigten Dritten für den durch eigenes Verhalten entstandenen Schaden einzustehen.


Haftpflichtversicherung

Schadenversicherung, die berechtigte Schadenersatzleistungen übernimmt und unberechtigte abweist.

Kaufwert

Endpreis den der Kunde nach Abzug möglicher Rabatte etc. bezahlt.

Kaskoversicherung

Verschiedene Versicherungsformen für Land-, Wasser-, Luft- und Weltraumfahrzeuge. Bei Kraftfahrzeugen werden Schäden am eigenen Fahrzeug durch Beschädigung oder Verlust z.B. durch Brand, Explosion, Diebstahl, Sturm, Hagel, Blitzschlag und Überschwemmung übernommen.


Klauseln

Besondere Vereinbarungen in einem Versicherungsvertrag.


Kraftfahrzeugversicherung

Umfasst die Kfz-Haftpflicht und die Kaskoversicherung sowie den Autoschutzbrief.


Mallorca-Police

Zusatzhaftpflichtversicherung für Mietwagen im Ausland. Werden in einem Schadensfall Ansprüche gestellt, die über die (Mindest-)Versicherungssummen des Urlaubslandes hinausgehen, gleicht die eigene Kfz-Haftpflichtversicherung die darüber hinausgehenden Ansprüche bis zur hierfür vereinbarten Summe innerhalb des vereinbarten Geltungsbereichs aus.


Mopedversicherung

Versicherungspflicht für Mopeds, die durch ein Versicherungskennzeichen nachgewiesen wird.


Neuwert

Preis des Fahrzeuges lt. Liste, plus eventueller Sonderaustattungsmerkmale.


Nutzungsausfall

Verkehrsopfer haben gegen Unfallschuldige Anspruch auf Entschädigung während der Reparaturdauer eines beschädigten Kraftfahrzeugs oder während der Lieferzeit eines Neufahrzeugs. Diese Entschädigung kann aus der Kostenübernahme für einen Mietwagen oder aus einer entsprechenden Geldleistung, dem Nutzungsausfall, bestehen.


Obliegenheiten

Verhaltensnormen für Versicherungsnehmer.


Ombudsmann für Versicherungen

Unabhängige Schiedsstelle für Beschwerden von Versicherungskunden.


Prämie

Ausdruck für Versicherungsbeiträge.


Schaden

Ereignis, das die Vermögenslage des Versicherten verschlechtert und - wenn es versichert ist - die Versicherungsleistung auslöst.


Schadenfreiheitsrabatt

Preisnachlass, den schadenfreie Autofahrer erhalten.


Schadenersatz

ist nach gesetzlichen Haftpflichtregelungen immer zu leisten, wenn man einem Dritten einen Schaden zugefügt hat.


Schmerzensgeld

Geldentschädigung für erlittene körperliche Verletzungen.


Selbstbeteiligung

Festgelegter Betrag oder prozentualer Anteil, den der Kunde im Schadenfall selbst zu übernehmen hat.


Tarif

Bezeichnung für die verschiedenen Preisstaffeln der Versicherungsprodukte einer Versicherungsgesellschaft.


Tarifzonen

Regional unterschiedliche Gefahrenzonen einzelner Versicherungsarten, etwa bei der Sturm- oder Kraftfahrzeugversicherung.


Teileliste

Liste der in der Kaskoversicherung mitversicherten Autoteile.


Totalschaden

Schwerwiegender Sachschaden, der nicht durch Reparatur behoben wird. Aufgrund der zu erwartenden Reparaturkosten ist eine Instandsetzung unwirtschaftlich. Im Falle eines Totalschadens wird der Schaden auf der Grundlage des Wiederbeschaffungswertes abzüglich eines verbleibenden Restwertes abgerechnet.


Typentarif

Begriff der Kfz-Versicherung. Beim Typentarif richtet sich der Beitrag nach dem Schadenverlauf des jeweiligen Autotyps.


Typklassenverzeichnis

Verzeichnis aller PKW und deren verschiedenen Typklassen.


Versicherungsantrag

Antrag auf Abschluss eines Versicherungsvertrages.


Versicherungsdauer

Zeitdauer, während der ein Versicherungsvertrag besteht.


Versicherungsfall

Schadenfall.


Versicherungsort

Räumlicher Geltungsbereich des Versicherungsschutzes.


Versicherungspflicht

Zwang zum Abschluss eines Versicherungsvertrages. Die Autohaftpflichtversicherung ist eine solche Pflichtversicherung.


Versicherungsschein

Police, Urkunde über den Versicherungsvertrag.


Versicherungssumme

Der im Vertrag vereinbarte Höchstbetrag der Leistung.


Versicherungssteuer

Steuer auf den Geldumsatz bei Versicherungsverhältnissen.


Vertragsstrafe

Strafe, die ein Versicherungskunde zahlen muss, wenn er sich Preisnachlässe unrechtmäßig erschlichen hat. Zum Beispiel einen Rabatt für das Parken in der Garage, wenn gar keine Garage vorhanden ist.


Vorläufige Deckungszusage

Gewährung von Versicherungsschutz im Rahmen eines vorläufigen Vertrages.


Wiederbeschaffungswert

Wert einer Sache zum Zeitpunkt des Schadens.

Quellenhinweis:

Wir bedanken uns für die Unterstützung des „Informationszentrums der deutschen Versicherer ZUKUNFT klipp + klar“, die uns den ursprünglichen Originaltext dieses Artikels zur Verfügung stellte www.klipp-und-klar.de (Stand des Originaltextes 10.2007).

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