Kollektivversicherung (Private Krankenversicherung)
Form der Gruppenversicherung (PKV) in der privaten Krankenversicherung. In einem Vertrag werden mehrere Personen zu gleichen Bedingungen versichert. Vertragspartner ist der Versicherungsnehmer (z.B. Arbeitgeber), der allein über die Vertragsgestaltung (Abschluss, Kündigung) entscheiden kann. Die Mitglieder des Kollektivs profitieren durch vergünstigte Konditionen.