KonTraG

Das Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmen (KonTraG) verpflichtet die gesetzlichen Vertreter von Unternehmen, u. a. ein angemessenes Risiko-Management-System und ein internes Überwachungssystem im Unternehmen einzurichten. Ziel und Zweck der Regelungen ist es, Entwicklungen, die den Fortbestand des Unternehmens gefährden, möglichst frühzeitig zu erkennen. Das KonTraG ist somit auch im Hinblick auf den Abschluss von betrieblichen Versicherungen von Bedeutung.

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