Kosmetische Operationen (Private Unfallversicherung)
Zur Beseitigung unfallbedingter Narben und anderer Beeinträchtigungen des äußeren Erscheinungsbildes kann eine Leistung für kosmetische Operationen vereinbart werden, die vom gesetzlichen Krankenversicherer nicht übernommen wird. Bis zum Ablauf des dritten Jahres nach dem Unfall bzw. bei Kindern auch später werden die entsprechenden Kosten der Heilbehandlung, ggf. stationären Unterbringung und Medikamente bis zur vereinbarten Summe übernommen.
Die Kostenübernahme erstreckt sich auf Arzthonorare, sonstige Kosten der kosmetischen Operation, Kosten der Unterbringung und Verpflegung in der Klinik sowie je nach Versicherer auch Zahnbehandlung und Zahnersatz bei Verlust oder Beschädigung von Schneide- und Eckzähnen.