Kraftfahrtversicherungen

Zu den Kraftfahrtversicherungen zählen die Kfz-Haftpflichtversicherung und die Kfz-Kaskoversicherung (Fahrzeugversicherung), die Dienstreisekaskoversicherung und die Insassen-Unfallversicherung.

Im gewerblichen Kfz-Geschäft können für sog. Kfz-Flotten besondere Vereinbarungen, z. B. über Stückprämien, getroffen werden. Dies geschieht zumeist über Rahmenverträge. Im Gegensatz zu Einzelverträgen bietet der Rahmenvertrag nicht nur verwaltungstechnische Erleichterungen, sondern auch Deckungserweiterungen, die überwiegend die Fahrzeugversicherung betreffen.

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