Krankenhauszusatzversicherung (Private Krankenversicherung)
- freie Klinikwahl (Restkostentarif)
- Ein- / Zweibettzimmer
- Chefarztbehandlung
Es werden Restkostentarif und Wahlleistungstarif voneinander unterschieden. Beim Restkostentarif werden alle Kosten – auch mögliche höhere Tagespflegesätze des weit entfernten Klinikums - voll durch die PKV erstattet.
Bei der Krankenzusatzversicherung mit Wahlleistungstarif hingegen werden explizit die Kosten für den Zuschlag für das Ein- oder Zweibettzimmer und die Kosten für die Chefarztbehandlung übernommen.