Krankentagegeldversicherung (Private Krankenversicherung)

Leistungsart der Private Krankenversicherung (PKV) auf Grundlage der Musterbedingungen für die Krankentagegeldversicherung (MB/KT). Sie leistet bei ärztlich bescheinigter Arbeitsunfähigkeit durch Krankheit oder Unfall. Im Leistungsfall darf höchstens das nachweisbare Nettoeinkommen bzw. der nachweisbare Gewinn beim Selbstständigen ersetzt werden.

Für den Beginn der Zahlung kann eine unterschiedlich lange Karenzzeit vereinbart werden. Bei Arbeitnehmern mit Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ist dies üblicherweise erst ab dem 43. Tag zu vereinbaren, Selbstständige und Freiberufler können deutlich frühere Beginnzeitpunkte vereinbaren.

Krankentagegeldversicherungen können nach dem neuen VVG auf das 65. Lebensjahr befristet abgeschlossen werden. Dann hat aber der VN ein Verlängerungsrecht um weitere fünf Jahre, auf das er frühestens sechs Monate vor Vertragsablauf besonders hingewiesen werden muss. Die Verlängerung erfolgt ohne erneute Gesundheitsprüfung und Wartezeiten, soweit der Versicherungsschutz nicht anders ausfällt. Im Alter 70 kann der VN nochmals um fünf Jahre verlängern, hierauf ist er nicht noch einmal besonders hinzuweisen (§ 196 VVG).

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