Kur-Zusatzversicherung (Krankenversicherung)
Selbstverständlich leistet die gesetzliche Krankenversicherung auch für den Fall einer Kurbehandlung. Allerdings sind die damit verbunden Kosten oft höher als der Erstattungsbetrag der GKV. In solchen Fällen kann ein entsprechendes Versicherungspaket der PKV (inklusive Kurbehandlung) die Kostenbelastung des Versicherten reduzieren.
Dabei sind folgende Punkte aus Sicht des Versicherten zu beachten:
1. Kostenübernahmeerklärung des Versicherers liegt vor Kurbeginn vor
2. Kuraufenthalt wird ärztlich überwacht Bei einer ambulanten Kur wird Kurtagegeld gezahlt, bei stationärem Kuraufenthalt werden zusätzlich die Kosten für Unterkunft und Verpflegung übernommen.
Die Tarifvielfalt in diesem Segment der privaten Krankenversicherungsunternehmen ist großzügig. Es lohnt daher, nach möglichen Tarif-Unterschieden zu schauen:
- Ärztliche Verordnung oder ärztliche Empfehlung
- Kurtagegeld nach GKV – Vorleistung, oder unabhängig hiervon
- Kurtagegeld bei stationärem oder auch ambulanten Kuraufenthalt
- Kurkosten werden für einen begrenzten Zeitraum übernommen, z.B. für 28 Tage
- Nicht ärztlich verordnete Kuren ohne vorherigen Krankenhausaufenthalt werden nur alle 12, 24, ... Monate gezahlt.