Landwirtschaftliche Krankenkasse (Gesetzliche Krankenversicherung)
Haupt- und Nebenerwerbslandwirte unterliegen der Versicherungspflicht in der gesetzlichen landwirtschaftlichen Krankenkasse. Ebenso gehören mitarbeitende Familienangehörige sowie heutige Rentner zum versicherungspflichtigen Personenkreis.