Lebensarbeitskonto (Zeitwertkonten)


In den folgenden Kapiteln wird insbesondere auf die Verwendung im Rahmen von Langzeitkonten eingegangen, also der Möglichkeit den Übergang vom aktiven Arbeitsleben in den Ruhestand zu gestalten. Vor dem Hintergrund der Verlängerung der Lebensarbeitszeit durch das Verschieben des Renteneintrittsalters von 65 auf 67 Jahren werden diese Modelle attraktiver werden. Damit können Arbeitnehmer vor Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze für den Bezug einer Altersrente von der Arbeit freigestellt werden. Von ihrem Arbeitgeber erhalten sie bis zum Erhalt der gesetzlichen Rente das bisherige Gehalt weitergezahlt. Es lassen sich somit Rentenabschläge bei einem vorzeitigen Rentenbezug vermeiden.

Bei Zeitwertkontenmodellen haben Arbeitnehmer die Möglichkeit, Arbeitszeit oder Arbeitsentgelte auf einem speziellen Konto anzusammeln. Zu den Arbeitsentgelten, die der Arbeitnehmer umwandeln kann, zählen neben Vergütungsbestandteilen für geleistete Mehrarbeit/Überstunden z. B. Gratifikationen, Entgelte für nicht genutzte Urlaubstage, vertraglich vereinbarte Sonderzahlungen und auch Teile des laufenden Gehaltes. Die gesetzlichen Bestimmungen zum Mindesturlaub müssen dabei beachtet werden. Ein Arbeitnehmer kann grundsätzlich nicht auf den gesetzlichen Mindesturlaub zu Gunsten eines Zeitwertkontos verzichten. Die Entgeltbestandteile können in unbegrenzter Höhe steuer- und sozialabgabenfrei angesammelt werden und werden erst dann versteuert und verbeitragt, wenn der Arbeitnehmer das Guthaben entnimmt.


Welche Vergütungsbestandteile können in ein Zeitwertkonto eingebracht werden?

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Eine Nutzung der Zeitwertkonten für den Aufbau einer zusätzlichen betrieblichen Altersversorgung kann darüber hinaus die Attraktivität von Zeitkontenmodellen erhöhen.

Quellenhinweis:

Wir bedanken uns für die Unterstützung der SMARTcompagnie, die uns den ursprünglichen Originaltext dieses Artikels zur Verfügung stellte www.smartcompagnie.de (Stand des Originaltextes 2006).

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