Leistungsfall
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In der Personenversicherung (Lebens-, Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfallversicherung) spricht man vom Leistungsfall, wenn ein die vertragliche vereinbarte Leistung auslösendes Ereignis (Erleben, Tod, Unfall, Krankheit, Pflegebedürftigkeit, Kräfteverfall u.a.) eintritt.
Quellenhinweis
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