Leitungsschaden

Schäden an Leitungen und Rohren, vor allem anlässlich von Bauarbeiten, sind vom Versicherungsschutz nach den Allgemeinen Haftpflichtversicherungsbedingungen ausgeschlossen, werden aber zum Beispiel in Betriebshaftpflichtversicherungen für Baubetriebe als Einschluss angeboten. Die Deckungssumme ist oft deutlich höher als diejenige für Tätigkeitsschäden.

„Eingeschlossen ist- – abweichend von Ziffer 7.7 AHB 2008 – die gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden an Erdleitungen (Kabel, unterirdische Kanäle, Wasserleitungen, Gasrohre und andere Leitungen) sowie Frei- und/oder Oberleitungen und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden." (Besondere Bedingungen Einschluss von Leitungsschäden)

Weiterführende Links

Ausschlüsse (Haftpflichtrecht)

Tätigkeits Bearbeitungsschäden (HV)

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