Leumund - Versicherungsvertrieb
Die Anforderung an Versicherungsvermittler, dass sie weder privat noch gewerblich straffällig sein dürfen, um Verbraucher vor ungeeigneten Personen zu schützen. Versicherungsunternehmen waren schon immer aufsichtsrechtlich gehalten, den guten Leumund der Personen zu überprüfen, mit denen sie gleich in welchem Rechtsverhältnis im Versicherungsvertrieb zusammenarbeiten.