Liquidation (Private Krankenversicherung)
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Abrechnung des behandelnden Arztes, Zahnarztes, Krankenhauses oder Heilpraktikers. Die Rechnung enthält mindestens den Namen der behandelten Person, die Behandlungsdaten, die Diagnose und eine Auflistung der erbrachten Leistungen nach den jeweiligen Gebührenordnungen.
Weiterführende Links
Private Krankenversicherung (PKV)
Quellenhinweis
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