Massage (Private Krankenversicherung)
In der privaten Krankenversicherung (PKV) werden die Leistungen eines Masseurs, eines Masseurs und medizinischen Bademeisters oder eines Krankengymnasten im Rahmen der marktüblichen Preise erstattet.
In der privaten Krankenversicherung (PKV) werden die Leistungen eines Masseurs, eines Masseurs und medizinischen Bademeisters oder eines Krankengymnasten im Rahmen der marktüblichen Preise erstattet.