Maximalsystem (Private Krankenversicherung)
Beim Maximalsystem trägt der VN den Anteil der Kosten, der über einen bestimmten Höchstsatz hinausgeht. Dieser Höchstsatz kann sich auf eine Leistungsart (z. B. Behandlung durch Heilpraktiker) oder auf die Gesamtleistung aus dem Tarif beziehen. Eine besondere Art des Maximalsystems ist die Staffelung. Der VN trägt einen Selbstbehalt, der z. B. in den kommenden vier Jahren immer geringer wird, bis der Versicherer ab dem fünften Jahr die volle tarifliche Leistung erbringt.