Messe
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Übliche Erweiterung der Betriebshaftpflichtversicherung. Eingeschlossen werden Haftpflichtschäden, die bei der Teilnahme an Messen und Ausstellungen verursacht werden. Der Geltungsbereich ist weltweit.
weiterführende Links
Ausschlüsse (Haftpflichtrecht)
Quellenhinweis
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