Mindestbeitrag (Gesetzliche Rentenversicherung)
Der Mindestbeitrag zur Rentenversicherung beträgt monatlich seit 1.1.2007 79,60 Euro.
Er wird ermittelt, indem 400 Euro mit dem jeweiligen Beitragssatz vervielfältigt werden.
Der Mindestbeitrag zur Rentenversicherung beträgt monatlich seit 1.1.2007 79,60 Euro.
Er wird ermittelt, indem 400 Euro mit dem jeweiligen Beitragssatz vervielfältigt werden.