Mindestrente (Gesetzliche Rentenversicherung)
Allgemeine Mindestrenten gibt es im Rentensystem der Bundesrepublik Deutschland nicht. Die Höhe der Rente richtet sich ausschließlich nach dem individuellen Versicherungsleben. Zeiten mit einem geringen Arbeitsentgelt vor 1992 werden bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen günstiger bewertet. Rentnerinnen und Rentner, die sehr wenig Rente erhalten, haben aber gegebenenfalls Anspruch auf Grundsicherungsleistungen.