Mindestversicherungssumme VVG § 114
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In der Pflichtversicherung beträgt die Mindestversicherungssumme 250.000 Euro je Versicherungsfall und eine Million Euro für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres. Höhere Summen können festgelegt werden, z.B. in der Kfz-Haftpflichtversicherung durch das Pflichtversicherungsgesetz.
Quellenhinweis
Wir bedanken uns für die Unterstützung des Rudolf Haufe Verlages, der uns den ursprünglichen Originaltext dieses Artikels zur Verfügung stellte www.haufe.de (Stand des Originaltextes 01.2008).