Obligatorische Rückversicherung - Übernahme von Risiken
Obligatorische Rückversicherung bedeutet, der Rückversicherer übernimmt vom Erstversicherer vertraglich verpflichtend alle Risiken einer bestimmten Versicherungssparte oder eines bestimmten Versicherungsproduktes in die Rückversicherung. Er erhält dazu nur allgemeine Angaben zur Art der übernommenen Risiken und den Schadenerfahrungen der Vergangenheit.