Pauschale Anrechnungszeit (Gesetzliche Rentenversicherung)
Der Nachweis von Anrechnungszeiten vor dem 01.01.57 ist häufig schwierig, weil Unterlagen fehlen. Außerdem wurden Anrechnungszeiten erst im Jahre 1957 eingeführt. Das Gesetz sieht deshalb unter anderem eine pauschale Abgeltung von Fehlzeiten ( zum Beispiel Krankheit, Arbeitslosigkeit ) vor. Die Höhe richtet sich nach der Beitragsdichte zwischen dem 16. Lebensjahr und dem letzten Pflichtbeitrag vor dem 01.01.57.