Pauschalsystem (Private Unfallversicherung)
Verteilung der in einer Kraftfahrt- (Insassen-) Unfallversicherung vereinbarten Versicherungssumme auf die im Fahrzeug zum Zeitpunkt des Unfalls anwesenden Personen. Damit hat jeder Insasse bei einem Unfall Anspruch auf die Versicherungssumme geteilt durch die Anzahl der Personen, unabhängig von der Tatsache, ob auch alle Personen verletzt wurden. Die Versicherungssummen erhöhen sich außerdem ab zwei Insassen um 50 Prozent.
Beispiel:
Für ein Fahrzeug besteht eine Insassen-Unfallversicherung nach dem Pauschalsystem mit den Versicherungssummen:
Todesfall: 40.000 EUR
Invaliditätsfall: 80.000 EUR
Es kommt zu einem Unfall. Zum Unfallzeitpunkt sitzen drei Personen im Fahrzeug, von denen zwei schwer verletzt werden und eine dauerhafte körperliche Beeinträchtigung in Höhe von 20 Prozent zurückbehalten. Die Entschädigung für die beiden verletzten Personen beträgt:
Invaliditätsfallssumme 80.000 EUR + 50 Prozent = 120.000 EUR : drei im Fahrzeug anwesende Personen = 40.000 EUR × 20 Prozent Invaliditätsgrad = 8.000 EUR Entschädigungsleistung für jede der beiden verletzten Personen.