Pflegegeld (Pflegeversicherung)

In der Sozialen Pflegeversicherung kann alternativ zur Sachleistung ein Pflegegeld oder eine Kombination aus beiden Leistungsarten beansprucht werden. In der privaten Pflegeversicherung ist die Geldleistung der Regelfall.

Das Pflegegeld wird für die häusliche Pflege gezahlt, die entweder Angehörige oder vom Pflegebedürftigen selbst eingesetzte Pflegedienste erbringen. 

Pflegegeld erhalten Personen mit Pflegegrad 2 - 5. Es ist nicht zweckgebunden. Die Leistungen werden individuelle berechnet und betragen, je nach Pflegegrad zwischen 316 und 901 EUR pro Minat.

Für die stationäre Pflege in der Privaten Pflegeversicherung gelten die unter Sachleistungen genannten Beträge gleichermaßen.

Ist die pflegende Person durch Urlaub oder Krankheit oder aus anderen Gründen nicht zur Pflege in der Lage, können die Sachleistungen in Anspruch genommen werden.

Außerdem muss regelmäßig (halbjährlich bzw. bei Pflegestufe III vierteljährlich) eine Beratung vor Ort durch eine zugelassene Pflegeeinrichtung wahrgenommen werden.

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